
Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und Angehörige:
Seit dem 1. Januar 2025 steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung – steuerfinanziert durch die Pflegeversicherung.
Nutzen Sie diesen Betrag für alltagsnahe Hilfe, Betreuung und Entlastung – wir unterstützen Sie dabei mit Herz, Kompetenz und Erfahrung.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung, die zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Verbesserung der Lebensqualität Pflegebedürftiger dient.
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Dienstleistungen unseres Betreuungsservices finanzieren – bequem, unkompliziert und direkt über Ihre Pflegekasse.