
Fazit
Ab dem 01. Juli 2025
wird Verhinderungspflege deutlich flexibler, großzügiger und familienfreundlicher.
Das neue Modell ermöglicht freie Budgetnutzung, längere Anspruchszeiten und klare Nachvollziehbarkeit.
Besonders der Wegfall der Vorpflegezeit und die umfassende Transparenz sind bedeutende Erleichterungen.
Die Kosten für unsere Haushaltshilfe können durch alle Pflegekassen übernommen werden. In einem Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Möglichkeiten, darunter:
(§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 €.
(§ 39 SGB XI)
Die Pflegekasse übernimmt im Kalenderjahr Kosten von bis zu 3.539 €, inklusive voller Kurzzeitpflege, sofern die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen erfolgt.
(§ 38 SGB XI)
Kombination aus Geld- und Sachleistungen – Wird die Sachleistung (§ 36 Abs. 3) nur teilweise genutzt, erhält der Pflegebedürftige zusätzlich anteiliges Pflegegeld (§ 37).
Individuelle Abrechnung möglich.
