Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
SofortHilfe
Die Kosten für unsere Haushaltshilfe können durch alle Pflegekassen übernommen werden. In einem Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Möglichkeiten, darunter:
(§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 €.
(§ 39 SGB XI)
Die Pflegekasse übernimmt im Kalenderjahr Kosten von bis zu 3.539 €, inklusive voller Kurzzeitpflege, sofern die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen erfolgt.
(§ 38 SGB XI)
Kombination aus Geld- und Sachleistungen – Wird die Sachleistung (§ 36 Abs. 3) nur teilweise genutzt, erhält der Pflegebedürftige zusätzlich anteiliges Pflegegeld (§ 37).
Individuelle Abrechnung möglich.